Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Beurkundung
Be|urkundung,von einer mit öffentlichem Glauben versehenen Person (z. B. Notar) oder einer Behörde in der gesetzl. Form vorgenommene protokollar. Niederlegung der vor ihr abgegebenen Erklärungen; ist v. a. bei Grundstücksgeschäften notwendig.
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