Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Betriebsübergang
Betriebsübergang,die rechtsgeschäftl. Übertragung eines Betriebes oder Betriebsteils auf einen anderen Inhaber (Eigentümer, Pächter). Der neue Inhaber tritt gesamtschuldnerisch in die Rechte und Pflichten aus den zum Zeitpunkt des B. bestehenden Arbeitsverhältnissen ein (§ 613 a BGB). B. ist kein Kündigungsgrund.
Betriebsübergang,die rechtsgeschäftl. Übertragung eines Betriebes oder Betriebsteils auf einen anderen Inhaber (Eigentümer, Pächter). Der neue Inhaber tritt gesamtschuldnerisch in die Rechte und Pflichten aus den zum Zeitpunkt des B. bestehenden Arbeitsverhältnissen ein (§ 613 a BGB). B. ist kein Kündigungsgrund.