Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Betriebsänderung
Betriebsänderungliegt betriebsverfassungsrechtlich vor, wenn Betriebe oder Betriebsteile stillgelegt, eingeschränkt, ver- oder zusammen gelegt werden, ferner wenn Zweck, Organisation oder Anlagen des Betriebs geändert und grundlegend neue Arbeitsmethoden eingeführt werden. B. unterliegen dem Mitwirkungsrecht des Betriebsrates und können sozialplanpflichtig sein.
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