Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Betriebsänderung
Betriebsänderungliegt betriebsverfassungsrechtlich vor, wenn Betriebe oder Betriebsteile stillgelegt, eingeschränkt, ver- oder zusammen gelegt werden, ferner wenn Zweck, Organisation oder Anlagen des Betriebs geändert und grundlegend neue Arbeitsmethoden eingeführt werden. B. unterliegen dem Mitwirkungsrecht des Betriebsrates und können sozialplanpflichtig sein.
Betriebsänderungliegt betriebsverfassungsrechtlich vor, wenn Betriebe oder Betriebsteile stillgelegt, eingeschränkt, ver- oder zusammen gelegt werden, ferner wenn Zweck, Organisation oder Anlagen des Betriebs geändert und grundlegend neue Arbeitsmethoden eingeführt werden. B. unterliegen dem Mitwirkungsrecht des Betriebsrates und können sozialplanpflichtig sein.