Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Betriebswirtschaftslehre
Betriebswirtschaftslehre,Abk. BWL, Lehre von den Unternehmungen (Betrieben); sie gehört als wichtiges Teilgebiet der Wirtschaftswiss. zu den Sozialwissenschaften. Gegenstand der BWL ist die Beschreibung und Erklärung des Betriebes als Institution, die Untersuchung der wirtschaftl. Konsequenzen von Entscheidungen (Handlungen) unter Berücksichtigung des unternehmer. Umfeldes (betriebswirtschaftl Theorie) sowie die Ableitung von Gestaltungsaussagen (angewandte BWL, Betriebspolitik oder Unternehmenspolitik). Betriebswirtschaftl. Entscheidungen betreffen die Art und Menge der zu beschaffenden Produktionsfaktoren (menschl. Arbeit, Investitionsgüter, Produktionsmittel und monetäre Einheiten) und deren Einsatz (Faktorkombination in der Leistungserstellung) sowie die Verwertung der erbrachten Leistung am Markt (Sachziel). Aus dem gesamten Entscheidungskomplex haben sich versch. Teilgebiete herausgebildet, die das Leistungs- oder Lenkungssystem eines Betriebes betreffen. Zum Leistungssystem zählen bes. die Teilfunktionen Beschaffung (Materialwirtschaft, einschließlich Lagerhaltung, Transport und Logistik), Produktion (Produktionswirtschaft, Leistungserstellung, Fertigung), Absatz (Absatzwirtschaft, Marketing, einschließlich Werbung, Vertrieb und Marktforschung) sowie Investition und Finanzierung (Kapitalwirtschaft, Finanzwirtschaft). Das Lenkungssystem als zielgerichtete Gestaltung des Leistungssystems umfasst die Bereiche Informationswirtschaft (betriebl. Rechnungswesen, personelle und techn. Informationssysteme), Personalwesen (Personalwirtschaft), Management und Unternehmensführung (Organisation und Führung, Planung und Überwachung, einschließlich Revision und Controlling).
Die bisher beschriebenen Teilgebiete bilden den Kernbereich der BWL (allgemeine BWL). Diesem stehen spezielle oder besondere B. gegenüber, die sich zum einen in einer institutionellen Gliederung mit den Besonderheiten von Wirtschaftszweigen befassen (Wirtschaftszweiglehren), z. B. Industrie-, Handels-, Bank-, Versicherungs- und landwirtschaftl. Betriebslehre. Zum anderen lassen sich spezielle B. nach betriebl. Funktionen bilden; hierzu zählen z. B. auch betriebswirtschaftl. Steuerlehre, Wirtschaftsprüfung und Betriebsinformatik. In den letzten Jahren haben sich die ökologieorientierte und die internat. BWL etabliert, die sich mit unternehmensübergreifenden Fragen befassen und je nach Standpunkt der speziellen oder allgemeinen BWL zugerechnet werden.
Literatur:
M. Bitz Vahlens Kompendium der B., hg. v. u. a. 2 Bde. München 31993.
Wöhe, G.: Einführung in die allgemeinen B. München 181993.
Schierenbeck, H.: Grundzüge der B. München 121995.
Wöhe, G. u. a.: Übungsbuch zur Einführung in die allgemeine B. München 81996.
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