Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Betriebsversammlung
Betriebsversammlung,als Organ der betriebl. Mitbestimmung die Versammlung aller Arbeitnehmer eines Betriebs. Sie ist einmal pro Kalendervierteljahr vom Betriebsrat einzuberufen und wird vom Vors. des Betriebsrats geleitet. Der Betriebsrat hat der B. seinen Tätigkeitsbericht zu erstatten, außerdem können Themen, die den Betrieb unmittelbar betreffen, erörtert werden; Parteipolitik ist unzulässig. Der Arbeitgeber ist hierzu einzuladen und hat Rederecht. Außerordentl. B. sind auf Antrag des Arbeitgebers oder von einem Viertel der wahlberechtigten Arbeitnehmer einzuberufen.
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