Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Betriebsvermögen
Betriebsvermögen,nach dem Steuerrecht alle dem Betrieb als Anlage- und Umlaufvermögen dienenden Wirtschaftsgüter. Bei ausschl. betrieblicher Nutzung (Fabrikgebäude, Maschinen u. a.) handelt es sich um notwendiges B.; Vermögensgegenstände, die man steuerrechtlich bindend entweder zu B. oder zu Privatvermögen erklären kann, sind gewillkürtes B. (z. B. Grundstücke).
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