Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Betriebsvereinbarung
Betriebsvereinbarung,schriftl. kollektivrechtl. Vereinbarung zw. Arbeitgeber und Betriebsrat über eine betriebsverfassungsrechtlich regelbare Materie, z. B. die Arbeitszeit. Die B. ist im Vergleich zu Ges. und Tarifvertrag nachrangig, gilt aber für alle Betriebsangehörigen unmittelbar. Sie endet durch Zeitablauf oder - mit Nachwirkung - durch Kündigung (§ 77 Betriebsverfassungsgesetz).
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