Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Betriebsrisiko
Betriebsrisiko,das Lohnrisiko bei einem Arbeitsausfall infolge von Störungen, z. B. Stromausfall, die weder durch den Arbeitgeber noch durch die Arbeitnehmer verschuldet sind. I. d. R. trägt der Arbeitgeber das B., d. h., er muss den Lohn weiterzahlen, wenn die Störung nicht auf das Verhalten der Arbeitnehmer zurückzuführen ist (z. B. Teilstreik oder Streik in einem anderen Betrieb, bei diesem sog. Arbeitskampfrisiko können Vergütungsansprüche entfallen). Wenn durch die Zahlung der vollen Löhne die Existenz des Betriebes gefährdet würde, müssen die Arbeitnehmer eine Kürzung oder den völligen Lohnausfall hinnehmen.
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