Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Betriebskosten
Betriebskosten,die Kosten, die dem Eigentümer durch das Eigentum am Grundstück oder durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Gebäudes und des Grundstücks laufend entstehen. Die B. darf der Vermieter, soweit eine Vereinbarung mit dem Mieter einer Wohnung getroffen wurde, neben der Grundmiete gesondert auf den Mieter umlegen (Aufzählung der einzelnen B.-Arten: § 27 Abs. 1 VO über wohnungswirtschaftl. Berechnungen in der Fassung vom 12. 10. 1990).
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