Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Betriebsaufspaltung
Betriebsaufspaltung,Teilung eines Betriebes in zwei rechtlich selbstständige Unternehmen (Doppelgesellschaft) zur Steuerersparnis und Risikobegrenzung. Die Besitzgesellschaft behält als Personengesellschaft das Vermögen, die Betriebsgesellschaft als Kapitalgesellschaft trägt mit beschränkter Haftung die Risiken der Produktion und des Vertriebes. Steuersparende Gewinnverschiebungen lassen sich z. B. durch entsprechende Vermietungs- und Geschäftsführerverträge erzielen.
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