Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Betriebsarzt
Betriebsarzt(Werksarzt), in Betrieben haupt- oder nebenberuflich tätiger Arzt, der den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz (z. B. durch Betriebsbegehung) und bei der Unfallverhütung in allen Fragen der Arbeitsmedizin und des Gesundheitsschutzes unterstützt. Fachl. Voraussetzungen, Rechte und Pflichten sind u. a. im Arbeitssicherheits-Ges. vom 12. 12. 1973 und in einer speziellen Unfallverhütungsvorschrift festgelegt.
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: Betriebsarzt