Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Beteiligung
Beteiligung,Eigentum von Anteilen an einem Unternehmen (Aktien einer AG, Kommanditeinlagen in einer KG) zum Zwecke einer langfristigen kapitalmäßigen Bindung (z. B. Einflussnahme auf das B.-Unternehmen). Bei Kapitalges. gilt im Zweifel der Besitz von 25 % des Grund- oder Stammkapitals als B. (Sperrminorität). B. unter 25 % werden als Minderheits-B., B. über 50 % als Mehrheits-B. bezeichnet. Durch die kapitalmäßige Verflechtung entsteht ein Verbund rechtlich selbstständig bleibender Unternehmen (verbundene Unternehmen, Konzern).
Beteiligung,Eigentum von Anteilen an einem Unternehmen (Aktien einer AG, Kommanditeinlagen in einer KG) zum Zwecke einer langfristigen kapitalmäßigen Bindung (z. B. Einflussnahme auf das B.-Unternehmen). Bei Kapitalges. gilt im Zweifel der Besitz von 25 % des Grund- oder Stammkapitals als B. (Sperrminorität). B. unter 25 % werden als Minderheits-B., B. über 50 % als Mehrheits-B. bezeichnet. Durch die kapitalmäßige Verflechtung entsteht ein Verbund rechtlich selbstständig bleibender Unternehmen (verbundene Unternehmen, Konzern).