Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Beteiligter
Beteiligter,Person, die in einem Gerichts- oder förml. Verwaltungsverfahren eine bestimmte Funktion ausübt (ohne das Verfahren zu führen) und berechtigt ist, Anträge zu stellen. Im Verw.-Prozess sind Kläger, Beklagte und Beigeladene (diejenigen, deren rechtl. Interessen durch das Verfahren berührt werden, z. B. der Bauwillige im Streit zw. Baugenehmigungsbehörde und klagendem Nachbarn) sowie der Vertreter des öffentl. Interesses Beteiligte.
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