Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Bestandvertrag
Bestandvertrag,in Österreich der zusammenfassende Ausdruck für Miete und Pacht (§§ 1090 ff. ABGB). Die Parteien werden als Bestandgeber (Vermieter, Verpächter) und Bestandnehmer (Mieter, Pächter) bezeichnet, der Gegenstand des B. als Bestandsache.
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