Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Besoldung
Besoldung,die Dienstbezüge der öffentlich Bediensteten. Die B. ist einheitlich für alle Beamten und Richter in Bund, Ländern und Gemeinden sowie für Berufssoldaten im Bundesbesoldungs-Ges. (BBesG) geregelt; Landes-Ges. enthalten nur Ergänzungs- und Durchführungsbestimmungen. Die B. ist nach B.-Gruppen abgestuft und besteht aus Grundgehalt (bemessen nach B.-Gruppe und Dienstaltersstufen), Familienzuschlägen (abgestuft nach Familienstand und Anzahl der zu berücksichtigenden Kinder), Zulagen in besonderen Fällen (Stellen- und Amtszulagen) und ggf. Auslandsdienstbezügen. Die B. wird den allg. wirtsch. und finanziellen Verhältnissen regelmäßig angepasst.
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