Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Beschäftigungspflicht
Beschäftigungspflicht,Arbeitsrecht: die Pflicht des Arbeitgebers, den Arbeitnehmer gemäß der vereinbarten Tätigkeit zu beschäftigen; Ausnahme z. B. bei Auftragsmangel. Die B. basiert auf dem Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers, das es dem Arbeitgeber verwehrt, mit der Arbeitskraft des Arbeitnehmers beliebig zu verfahren.
Beschäftigungspflicht,Arbeitsrecht: die Pflicht des Arbeitgebers, den Arbeitnehmer gemäß der vereinbarten Tätigkeit zu beschäftigen; Ausnahme z. B. bei Auftragsmangel. Die B. basiert auf dem Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers, das es dem Arbeitgeber verwehrt, mit der Arbeitskraft des Arbeitnehmers beliebig zu verfahren.