Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Beschäftigungsgesellschaft
Beschäftigungsgesellschaft (Arbeitsförderungsgesellschaft), jurist. Person des öffentl. und/oder privaten Rechts, die von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitnehmer mithilfe öffentl. Förderung befristet beschäftigt bzw. beruflich qualifiziert. B. basieren auf in den 1980er-Jahren in den alten Bundesländern entwickelten gewerkschaftl. Konzeptionen, Einrichtungen zur Förderung des Strukturwandels in Krisenunternehmen und -regionen und zur Verhinderung drohender Entlassungen zu schaffen. B. spielen zur Überwindung der hohen Arbeitslosigkeit in den neuen Bundesländern eine besondere Rolle.
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