Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Beschäftigungsförderungsgesetz
Beschäftigungsförderungsgesetz,am 1. 5. 1985 in Kraft getretenes und inzwischen mehrfach geändertes und verlängertes (zuletzt bis zum 31. 12. 2000) Artikel-Ges., das eine Reihe von arbeits- und sozialversicherungsrechtl. Einzelmaßnahmen zusammenfasst. Das B. erweitert und erleichtert die Zulassung befristeter Arbeitsverhältnisse (bis zu 24 Monaten), Möglichkeiten der Teilzeitarbeit wurden gesetzlich geregelt (Jobsharing, Arbeit auf Abruf), wobei die Teilzeitarbeit generell arbeitsrechtlich aufgewertet wurde. Weitere Elemente sind u. a.: Förderung der Wiedereingliederung ehemals erwerbstätiger Frauen ins Arbeitsleben, Erleichterungen und verlängerte Fristen bei Arbeitnehmerüberlassung, Erweiterung des Tätigkeitskatalogs bei Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen und Senkung der Zuschüsse für derartige Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM), höhere Strafen bei illegaler Ausländerbeschäftigung, Aufhebung des Monopols der Bundesanstalt für Arbeit zur Arbeitsvermittlung und Änderungen beim Kurzarbeitergeld.
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