Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Beschwer
Beschwer,Voraussetzung für die Einlegung von Rechtsmitteln, bes. im Zivilprozess. Eine B. liegt grundsätzlich dann vor, wenn das Urteil vom Antrag des Rechtsmittelführers ungünstig abweicht (formelle B.). In Ausnahmefällen genügt es, wenn die angefochtene Entscheidung für den Rechtsmittelführer irgendwie nachteilig ist (materielle Beschwer).
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