Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Beschuldigter
Beschuldigter,der einer Straftat Verdächtige, gegen den die Strafverfolgungsbehörden die Ermittlungen aufgenommen haben. Der B. wird zum Angeschuldigten, wenn die öffentl. Klage gegen ihn erhoben, zum Angeklagten, wenn die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen ihn beschlossen ist (§ 157 StPO).
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