Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Beschluss
Beschluss,Prozessrecht: gerichtl. Entscheidung, die weder Urteil noch Verfügung ist. B. ergehen meist ohne mündl. Verhandlung. Sie können i. d. R. durch Beschwerde angefochten werden. Das B.-Verfahren ist in allen Prozessordnungen vorgesehen. Ein besonderes B.-Verfahren gibt es im Arbeitsgerichts-Ges. zur Entscheidung über Streitigkeiten des kollektiven Arbeitsrechts und in bestimmten Verwaltungsverfahren, z. B. im Planfeststellungsverfahren.
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