Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Besatzungszone
Besatzungszone,Völkerrecht: von ausländ. Truppen besetztes Gebiet eines Staates, in dem eine fremde Staatsmacht die Gebietshoheit ausübt. B. entstanden u. a. in Dtl. nach dem Versailler Vertrag (1919) sowie nach dem Zweiten Weltkrieg auf dem Territorium des Dt. Reiches und Österreichs.
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