Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Besatzungsstatut
Besatzungsstatut,die am 21. 9. 1949 in Kraft gesetzte Grundregelung des Besatzungsrechts der Westmächte im Gebiet der Bundesrep. Dtl. Danach wurde dem Bund und den Ländern die bis dahin den Besatzungsmächten zustehende gesetzgebende, vollziehende und Recht sprechende Gewalt übertragen, ausgenommen Entwaffnung, Entmilitarisierung, Ruhrkontrolle, Restitutionen, Dekartellierung u. a. Die Besatzungsmächte wurden durch die Alliierte Hohe Kommission vertreten (Alliierte). Das B. wurde am 6. 3. 1951 gelockert (die Bundesrep. Dtl. erhielt bes. das Recht zur selbstständigen Außenpolitik) und durch die Pariser Verträge (1955) und den Deutschlandvertrag aufgehoben.
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: Besatzungsstatut