Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Besatzungsrecht
Besatzungsrecht,von einer Besatzungsmacht für das besetzte Gebiet erlassene Rechtsvorschriften; i. e. S. die nach dem Zweiten Weltkrieg von den Alliierten für das besetzte Dtl. erlassenen Rechtsvorschriften. In der Bundesrep. Dtl. wurde das B. 1949-55 von der Alliierten Hohen Kommission (Besatzungsstatut), in der DDR 1949-55 durch die Sowjet. Kontrollkommission bzw. durch die sowjet. Hohe Kommission ausgeübt. Die Reste des B. wurden durch den Zwei-plus-vier-Vertrag aufgehoben.
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