Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Berücksichtigungszeiten
Berücksichtigungszeiten, in der gesetzl. Rentenversicherung Zeiten, in denen aufgrund der Erziehung von Kindern bis zu deren 10. Lebensjahr keine Beiträge gezahlt wurden.
Berücksichtigungszeiten, in der gesetzl. Rentenversicherung Zeiten, in denen aufgrund der Erziehung von Kindern bis zu deren 10. Lebensjahr keine Beiträge gezahlt wurden.