Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Berufsverbot
Berufsverbot,die Untersagung der Berufsausübung, in diktator. Systemen gängiges Mittel zur Unterdrückung von Opponenten. Im dt. Strafrecht die gerichtl. Untersagung der Berufsausübung als Maßnahme zur Sicherung der Allgemeinheit vor Straffälligen, die eine Straftat unter grober Verletzung der ihnen kraft ihres Berufs oder Gewerbes obliegenden Pflichten begangen haben und befürchten lassen, dass sie bei weiterer Ausübung des Berufs neue erhebl. Taten solcher Art begehen werden. Das B. wird für ein bis fünf Jahre, unter Umständen aber auch für immer ausgesprochen (§ 70 StGB). - Darüber hinaus sehen Kritiker des Radikalenerlasses in dessen Bestimmungen eine politisch bestimmte Form des B. im öffentl. Dienst.
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: Berufsverbot