Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Berufsunfähigkeit
Berufsunfähigkeit,durch Krankheit oder andere Gebrechen hervorgerufene Unmöglichkeit, den bisherigen Beruf auszuüben. In der Rentenversicherung begründet die B. bei Erfüllung der Wartezeit einen Anspruch auf B.-Rente. B. ist gegeben, wenn die Erwerbsfähigkeit unter die Hälfte derjenigen gesunder Versicherter mit ähnl. Ausbildung gesunken ist.
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