Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Berufssoldat
Berufssoldat,Soldat, der sich freiwillig verpflichtet hat, auf »Lebenszeit« (d. h. bis zum Erreichen einer bestimmen Altersgrenze) Wehrdienst zu leisten. In Dtl. sind die Voraussetzungen für die Übernahme eines Soldaten in das Dienstverhältnis eines B. im Soldaten-Ges. in der Fassung vom 19. 8. 1975 geregelt.
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