Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Berufskrankheiten
Berufskrankheiten(früher Gewerbekrankheiten), meist chron. Erkrankungen, die durch Arbeitsweise, -verfahren oder zu verarbeitende Stoffe bei Ausübung einer gegen Unfall versicherten Arbeit entstehen. Die in einer B.-Liste erfassten anerkannten B. sind dem Arbeitsunfall gleichgestellt (Entschädigung durch die gesetzl. Unfallversicherung). B. sind meldepflichtig.
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