Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Berufsgerichte
Berufsgerichte(früher Ehrengerichte), Disziplinargerichte für die Angehörigen bestimmter Berufe, die die innere Ordnung des Berufsstandes sichern und Verstöße gegen die Berufspflichten ahnden sollen (z. B. für Ärzte, Apotheker, Anwälte).
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