Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Berufsgenossenschaft
Berufsgenossenschaft,Träger der gesetzl. Unfallversicherung. Mitgl. der B. sind alle Unternehmer der versicherungspflichtigen Betriebe. Die 36 gewerbl. B. sind nach Wirtschaftszweigen, die 21 landwirtsch. B. örtlich gegliedert. Sie sind Körperschaften des öffentl. Rechts mit Selbstverwaltung. Die Finanzierung erfolgt nach dem Umlageverfahren. Die Beitragshöhe richtet sich maßgeblich nach der Häufigkeit von Unfällen und Berufskrankheiten im jeweiligen Unternehmen. Zur Vermeidung von Arbeitsunfällen, arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren und Berufskrankheiten erlassen die B. Unfallverhütungsvorschriften. Die B. überwachen deren Einhaltung und beraten die Betriebe in Fragen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes.
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