Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Berufsförderungswerke
Berufsförderungswerke,Einrichtungen der berufl. Wiedereingliederung behinderter Erwachsener, die infolge Krankheit oder Unfall umgeschult werden. Grundlagen sind das Arbeitsförderungs-Ges. (§§ 56 ff.) sowie das Rehabilitationsangleichungsgesetz.
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: Berufsförderungswerke