Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Berner Übereinkunft
Bẹrner Übereinkunft,ein völkerrechtl., in Bern am 9. 9. 1886 abgeschlossener Vertrag zum Schutz von Werken der Lit. und der Kunst. Er wurde wiederholt abgeändert (daher Revidierte B. Ü., Abk. RBÜ), u. a. 1896 und 1971 in Paris. Diese internat. Regelung des Urheberrechts verpflichtet die Verbandsländer (Berner Union) zur rechtl. Gleichstellung der Urheber aus den Vertragsstaaten mit den inländischen (Inländerbehandlung). Verbandsländer sind fast alle europ. sowie zahlreiche außereurop. Staaten. Die USA und Russland waren zunächst nur Vertragsstaaten des Welturheberrechtsabkommens, sind jedoch 1989 bzw. 1997 der RBÜ beigetreten.
Literatur:
Franz, E.: Der Werkbegriff der B. Ü. zum Schutz von Werken der Literatur u. Kunst. Baden-Baden 1993.
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: Berner Übereinkunft