Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Berlinklausel
Berlinklausel (Berliner Klausel), Gesetzes- bzw. völkerrechtl. Vertragsklausel, die die Geltung des Bundesrechts der Bundesrep. Dtl. und der völkerrechtl. Verträge der Bundesrep. Dtl. in Berlin (West) regelte. Aufgrund des Genehmigungsvorbehaltes der Besatzungsmächte galten die vom Bundestag beschlossenen Gesetze in Berlin (West) nicht unmittelbar, konnten jedoch im Gesetzgebungswege vom Berliner Abg.haus in Geltung gesetzt werden.
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