Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Berlinabkommen
Berlinabkommen,Kurzbez. für das Viermächteabkommen über Berlin vom 3. 9. 1971 zw. den USA, Großbritannien, Frankreich und der Sowjetunion, legte die polit. Bindungen und verkehrstechn. Verbindungen von Berlin (West) zur Bundesrep. Dtl. in ihren Grundzügen fest. Das B. war ein Rahmenabkommen, dessen Ziele durch besondere Abmachungen zw. der Bundesrep. Dtl. und der DDR (Verkehrsvertrag, Grundvertrag) ausgefüllt wurden. Mit der Wiederherstellung der dt. Einheit (3. 10. 1990) und dem Verzicht der vier Mächte auf noch bestehende Rechte und Verantwortlichkeiten in Bezug auf Berlin und Dtl. (»Suspendierungserklärung«) im Zwei-plus-vier-Vertrag wurde das B. gegenstandslos.
Literatur:
Rengel, J.: Berlin nach 1945. Politisch-rechtl. Untersuchungen zur Lage der Stadt im geteilten Deutschland. Frankfurt am Main u. a. 1993.
Schwarzer, G.: Friedl. Konfliktregulierung Saarland - Österreich - Berlin. Eine vergleichende Untersuchung territorialer Machtkonflikte. Tübingen 1994.
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