Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Berlin/Bonn-Gesetz
Berlịn/Bọnn-Gesetz, Bundesges. vom 26. 4. 1994 zur Umsetzung des Beschlusses des Dt. Bundestages vom 20. 6. 1991 über die Vollendung der Einheit Deutschlands. Zweck des Gesetzes ist es, Grundsätze für die Verlagerung von Bundestag und Bundesreg. in die Bundeshauptstadt Berlin zu bestimmen sowie die Wahrnehmung von Reg.tätigkeiten in der Bundeshauptstadt Berlin und in der Bundesstadt Bonn zu sichern und einen Ausgleich für die Region Bonn zu gewährleisten. Bonn erhielt durch das Ges. die offizielle Bez. Bundesstadt.
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: Berlin/Bonn-Gesetz