Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Berichtigung
Berichtigung,im Recht die nachträgl. Änderung einer falschen Angabe, z. B. bei Registereintragungen oder gerichtl. Entscheidungen auf Antrag oder von Amts wegen. Die rechtzeitige B. falscher Aussagen vor Gericht kann strafbefreiend oder strafmildernd sein (§ 158 StGB). Zur B. im Presserecht Gegendarstellung.
Berichtigung,im Recht die nachträgl. Änderung einer falschen Angabe, z. B. bei Registereintragungen oder gerichtl. Entscheidungen auf Antrag oder von Amts wegen. Die rechtzeitige B. falscher Aussagen vor Gericht kann strafbefreiend oder strafmildernd sein (§ 158 StGB). Zur B. im Presserecht Gegendarstellung.