Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Bergwerkseigentum
Bergwerkseigentum, das ausschließl. Recht auf Aufsuchung und Gewinnung des in der Verleihungsurkunde benannten Minerals innerhalb des vom Oberbergamt verliehenen Bergwerkfeldes (auf höchstens 50 Jahre befristetes privatrechtl. Aneignungsrecht).
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