Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Bergbehörden
Bergbehörden,die nach dem Bundesberg-Ges. zur Aufsicht über den Bergbau eingerichteten (Landes-)Behörden. Untere B. sind die Bergämter, Aufsichts- und Beschwerdeinstanz bilden die Oberbergämter als mittlere B., geleitet von einem Berghauptmann. Oberste B. sind die Wirtschaftsminister oder -senatoren der Bundesländer.
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