Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Bench
Bench[bentʃ; engl. »Bank«] die, im angloamerikan. Recht allg. der Sitz für Personen mit amtl. Eigenschaft, bes. im brit. Parlament die Abgeordnetenbank, v. a. die dem Parteiführer und seinen wichtigsten Mitarbeitern vorbehaltene vorderste Sitzreihe. Im Gericht ist B. der Sitz des Richters; von daher übertragen auf die Richterschaft selbst. Als B. and Bar wird der engl. Juristenstand bezeichnet.
Bench[bentʃ; engl. »Bank«] die, im angloamerikan. Recht allg. der Sitz für Personen mit amtl. Eigenschaft, bes. im brit. Parlament die Abgeordnetenbank, v. a. die dem Parteiführer und seinen wichtigsten Mitarbeitern vorbehaltene vorderste Sitzreihe. Im Gericht ist B. der Sitz des Richters; von daher übertragen auf die Richterschaft selbst. Als B. and Bar wird der engl. Juristenstand bezeichnet.