Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Beleg
Beleg,1) Buchführung: Unterlage, die Geschäftsvorgänge dokumentiert (Rechnung, Quittung) und als Beweis bei der ordnungsgemäßen Buchung dient.
2) Informatik: Datenträger (Magnetkarten, Formulare u. a.), der Informationen in Klartext (z. B. gedruckte Buchstaben) oder in kodierter Form (z. B. Strichkode) enthält und maschinell von einem B.-Leser gelesen werden kann.
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