Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Belastung
Belastung,1) Bautechnik: die an Bauwerken wirkenden Kräfte, z. B. Gewichtskräfte, Windkräfte, die sich als Zug, Druck, Biegung, Drehung, Knickung auswirken (können). Zu unterscheiden sind Hauptlasten, d. h. die Summe der unveränderl. Lasten, sowie Zusatzlasten und Sonderlasten, die veränderl. oder bewegl. B. des Bauteils.
2) Elektrotechnik: bei Kraftmaschinen der zu überwindende Widerstand der anzutreibenden Maschine. Strom- und Spannungsquellen werden durch Verbraucher belastet.
3) Medizin, Psychologie: starke körperl. und seel. Beanspruchung durch anhaltende äußere oder innere Aktivität oder Reizeinwirkung (z. B. Muskelarbeit, Konzentrations- und Denkleistung, erbl. B. durch organ. Disposition, Krankheit).
4) Umweltschutz: die Menge eines verschmutzenden Stoffes, die einem Gewässer oder der Luft innerhalb eines Zeitabschnittes zugeführt wird. Ein Gebiet, in dem solche Verunreinigungen aufgrund von Häufigkeit und Dauer, Konzentrationen oder der Gefahr von Kombinationswirkungen in besonderem Maße auftreten, wird als Untersuchungsgebiet (früher Belastungsgebiet) bezeichnet; es wird als solches i. e. S. ausgewiesen, wenn in ihm die geltenden Immissionswerte der TA Luft überschritten werden, und zwar durch Rechts-VO der zuständigen Landesreg., u. a. nach Erstellung eines Emissionskatasters.
5) Wirtschaft: die Beschränkung des Eigentums an einem Grundstück durch Hypothek, Erbbaurecht u. a.
Belastung,1) Bautechnik: die an Bauwerken wirkenden Kräfte, z. B. Gewichtskräfte, Windkräfte, die sich als Zug, Druck, Biegung, Drehung, Knickung auswirken (können). Zu unterscheiden sind Hauptlasten, d. h. die Summe der unveränderl. Lasten, sowie Zusatzlasten und Sonderlasten, die veränderl. oder bewegl. B. des Bauteils.
2) Elektrotechnik: bei Kraftmaschinen der zu überwindende Widerstand der anzutreibenden Maschine. Strom- und Spannungsquellen werden durch Verbraucher belastet.
3) Medizin, Psychologie: starke körperl. und seel. Beanspruchung durch anhaltende äußere oder innere Aktivität oder Reizeinwirkung (z. B. Muskelarbeit, Konzentrations- und Denkleistung, erbl. B. durch organ. Disposition, Krankheit).
4) Umweltschutz: die Menge eines verschmutzenden Stoffes, die einem Gewässer oder der Luft innerhalb eines Zeitabschnittes zugeführt wird. Ein Gebiet, in dem solche Verunreinigungen aufgrund von Häufigkeit und Dauer, Konzentrationen oder der Gefahr von Kombinationswirkungen in besonderem Maße auftreten, wird als Untersuchungsgebiet (früher Belastungsgebiet) bezeichnet; es wird als solches i. e. S. ausgewiesen, wenn in ihm die geltenden Immissionswerte der TA Luft überschritten werden, und zwar durch Rechts-VO der zuständigen Landesreg., u. a. nach Erstellung eines Emissionskatasters.
5) Wirtschaft: die Beschränkung des Eigentums an einem Grundstück durch Hypothek, Erbbaurecht u. a.