Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Bekenntnisschriften
Bekenntnisschriften,die für eine Religion grundlegenden Zusammenfassungen ihrer Glaubenslehre. Zu ihnen gehören im Christentum bes. die ökumen. Glaubensbekenntnisse. In der kath. Kirche gelten als B. auch die Beschlüsse der Ökumenischen Konzile. Als eigentliche B. der Ostkirchen gelten die Lehrentscheidungen der ersten sieben Ökumen. Konzile, dann bes. das Glaubensbekenntnis des Petrus Mogila (1640). Die evang. Kirchen sind neben den drei altkirchl. ökumenischen Symbolen der Augsburgischen Konfession, den Schmalkaldischen Artikeln sowie Melanchthons Schrift »Von der Gewalt und Obrigkeit des Papstes« verpflichtet; mit der Konkordienformel sind sie im Konkordienbuch zusammengefasst. In den ref. Kirchen zählen zu den B. der Genfer Katechismus, die 2. Helvetische Konfession, der Heidelberger Katechismus, das Common Prayer Book.
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