Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Bekanntmachung
Bekanntmachung(amtliche B.), öffentl. Bekanntgabe behördl. Anordnungen. Gesetze und Verordnungen werden in Gesetz- oder Amtsblättern bekannt gemacht. Eine öffentl. B. ist in vielen Fällen gesetzlich vorgesehen, in denen nur Einzelpersonen betroffen werden, z. B. bei Aufgeboten, in Registersachen, bei Patenten und Marken.
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