Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Beitreibung
Beitreibung,zwangsweise Einziehung von Geldforderungen. Die B. privatrechtl. Forderungen erfolgt durch Zwangsvollstreckung, die B. öffentlich-rechtl. Forderungen nach den Verwaltungsvollstreckungs-Ges. des Bundes und der Länder, der AO u. a. Vorschriften.
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