Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Beitragszeiten
Beitragszeiten, für die Rentenberechnung wichtige Zeiten, in denen Beiträge gezahlt wurden oder als gezahlt gelten. Hierzu gehören sowohl Pflichtbeiträge aus einer Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit als auch freiwillige Beiträge. Zu den Pflicht-B. zählen auch Kindererziehungszeiten, Wehr- und Zivildienstzeiten, Zeiten mit Bezug von Vorruhestandsgeld, Lohnersatzleistungen (z. B. Kranken- und Arbeitslosengeld) und Pflegezeiten. Die beitragsfreien Zeiten, in denen zwar keine Beiträge gezahlt wurden, die aber dennoch die Rente erhöhen können, sind ebenfalls B. (Anrechnungs-, Ersatz-, Zurechnungszeiten).
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