Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Beitragserstattung
Beitragserstattung,die Rückerstattung von Beiträgen in der gesetzl. Rentenversicherung, u. a., wenn die Versicherungspflicht entfällt und das Recht zur freiwilligen Weiterversicherung nicht besteht. Eine B. bei Heirat gab es bis 1968.
Beitragserstattung,die Rückerstattung von Beiträgen in der gesetzl. Rentenversicherung, u. a., wenn die Versicherungspflicht entfällt und das Recht zur freiwilligen Weiterversicherung nicht besteht. Eine B. bei Heirat gab es bis 1968.