Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Beitragsbemessungsgrenze
Beitragsbemessungsgrenze,in der gesetzl. Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung die Grenze (jährlich neu festgelegt), bis zu der das Bruttoarbeitsentgelt beitragspflichtig ist. Das die B. übersteigende Arbeitsentgelt wird zur Beitragszahlung nicht herangezogen.
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