Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Beitragsbemessungsgrenze
Beitragsbemessungsgrenze,in der gesetzl. Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung die Grenze (jährlich neu festgelegt), bis zu der das Bruttoarbeitsentgelt beitragspflichtig ist. Das die B. übersteigende Arbeitsentgelt wird zur Beitragszahlung nicht herangezogen.
Beitragsbemessungsgrenze,in der gesetzl. Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung die Grenze (jährlich neu festgelegt), bis zu der das Bruttoarbeitsentgelt beitragspflichtig ist. Das die B. übersteigende Arbeitsentgelt wird zur Beitragszahlung nicht herangezogen.