Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Beiratschaft
Beiratschaft,in der Schweiz die Beschränkung der Handlungsfähigkeit schutzbedürftiger Personen. Die Mitwirkung eines Beirats ist erforderlich zum Abschluss bestimmter Geschäfte (Grundstückskauf, Bürgschaft, Schenkung) und zur Prozessführung (Art. 395 ZGB). Im dt. Recht Pflegschaft, Betreuung.
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