Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Beichtgeheimnis
Beichtgeheimnis(Beichtsiegel), Verpflichtung des Beichtvaters zum unbedingten Stillschweigen über das, was er durch eine Beichte erfahren hat. Die Verletzung des B. wird mit den schwersten Kirchenstrafen bedroht. Das B. wird auch im staatl. Recht als Teil des priesterl. Berufsgeheimnisses z. B. durch ein Zeugnisverweigerungsrecht berücksichtigt (§ 383 ZPO, § 53 StPO).
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: Beichtgeheimnis